AGB

AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen ATZ Marketing Solutions GmbH, Königsallee 19, 40212 Düsseldorf gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und Kaufleuten (HGB).

  • 1 Geltungsbereich

(1) Sofern Sie (nachfolgend: “Kunde”) von uns, der ATZ Marketing Solutions GmbH, Königsalee 19, 40212 Düsseldorf

– Newsletter / Mailings beziehen

– und / oder Dienste / Dienstleistungen in Anspruch nehmen

– und / oder Produkte / Waren in Anspruch nehmen

– und / oder Beratungs- / Coachingverträge eingehen

– und / oder Seminare / Veranstaltungen bei uns buchen,

wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von uns vereinbart. Die Inanspruchnahme unserer Angebote ohne vorherige Anerkennung unserer AGB gestatten wir nicht.

(2) Sie bestätigen vor Inanspruchnahme unserer Dienste und Dienstleistungen, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“) zu sein und ausschließlich wegen des Auf- bzw. Ausbaus Ihrer neben- / gewerblichen Tätigkeit unsere Dienste in Anspruch zu nehmen beziehungsweise diesbezügliche Verträge mit uns einzugehen.

(3) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individueller Absprache mit Ihnen.

(4) Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme unserer Dienste / Dienstleistungen gültige Fassung unserer AGB.

(5) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ATZ Marketing Solutions GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn ATZ Marketing Solutions GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

  • 2 Leistungen von ATZ Marketing Solutions GmbH / Mitwirkung des Kunden

(1) ATZ Marketing Solutions GmbH erbringt umfassende Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Marketings und der Webseitenerstellung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet ATZ Marketing Solutions GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werkes / konkreten Erfolges.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von ATZ Marketing Solutions GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch ATZ Marketing Solutions GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von ATZ Marketing Solutions GmbH unberührt.

(3) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Drittanbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist ATZ Marketing Solutions GmbH nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von ATZ Marketing Solutions GmbH bleibt in diesen Fällen unberührt.

(4) In Bezug auf die von ATZ Marketing Solutions GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht ATZ Marketing Solutions GmbH hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(5) ATZ Marketing Solutions GmbH ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(6) Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung von ATZ Marketing Solutions GmbH inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.

(7) Weist der Vertragspartner ATZ Marketing Solutions GmbH an, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden von ATZ Marketing Solutions GmbH insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von ATZ Marketing Solutions GmbH nicht.

(8) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Web- und Landeseiten ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden im Vorhinein wird nahegelegt.

(9) Sollte die Verwendung von Bild- und / oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde ATZ Marketing Solutions GmbH sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.

(10) Die bei ATZ Marketing Solutions GmbH gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

(11) Sofern ATZ Marketing Solutions GmbH im Rahmen von Werbekampagnen Domains / Landeseiten / Webseiten zur Verfügung stellt, erfolgt deren Überlassung an den Kunden vorbehaltlich anderslautender Individualabrede ausschließlich bis zum Ende der Vertragslaufzeit. Eine Überlassung zur Verfügung gestellter Domains / Landeseiten / Webseiten und anderweitiger Inhalte über die Vertragslaufzeit hinaus gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

  • 3 Vertragsschluss, Drittanbieter

(1) Unsere Angebote und Präsentationen (z.B. auf Webseiten, Flyern, Broschüren, Onlineshops, Coupons) erfolgen grundsätzlich freibleibend. Buchungsanfragen und Angebote von Kunden müssen von uns erst ausdrücklich bestätigt werden. Die Bestätigung erfolgt meist per E-Mail, ist darauf aber nicht beschränkt.

(2) Der Vertragsschluss zwischen uns und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von uns zu erhalten.

(3) Fernmündlich kommen Verträge zwischen uns und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass wir das Telefonat mit ihm und / oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnen.

(4) Wir werden den Zugang Ihrer über unsere Webseiten / Videochat abgegebenen Bestellungen und Aufträge unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Ihnen unmittelbar Zugang zu Ihrer Bestellung (zum Beispiel durch Zugang zur passwortgeschützten Teilnehmerplattform) gewährt wird.

(5) Sollte die Leistung der von Ihnen bestellten Dienstleistungen nicht möglich sein, etwa aus technischen Gründen, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber unverzüglich informieren und gegebenenfalls bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.

(6) Unsere Leistungen können auch von autorisierten Partnern und Drittanbietern in eigenem Namen vertrieben werden. Bei Buchung / Vertragsschluss mit einem Drittanbieter / Vertriebspartner gelten ausschließlich dessen Bedingungen. ATZ Marketing Solutions GmbH ist für Handlungen von Vertriebspartnern / Drittanbietern nicht verantwortlich.

(7) Sofern Leistungen von uns beworben werden, ein Vertragsschluss jedoch über einen Drittanbieter / Vertriebspartner erfolgt, ist ausschließlich der Drittanbieter / Vertriebspartner für das jeweilige Angebot verantwortlich.

(8) Aufgrund der – im Interesse der Kunden – begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.

(9) Wir sind berechtigt, unsere Angebote im Einzelfall auf bestimmte Kundengruppen (z.B. Kaufleute, Unternehmer) zu beschränken. Darüber informieren wir vor Vertragsschluss im Einzelfall.

(10) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(11) Der Vertragstext wird von uns regelmäßig nach Vertragsschluss gespeichert werden und kann auf Anfrage bei uns per E-Mail angefordert werden.

  • 4 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Sofern eine gebuchte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

(2) ATZ Marketing Solutions GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. ATZ Marketing Solutions GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber ATZ Marketing Solutions GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und ATZ Marketing Solutions GmbH überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist ATZ Marketing Solutions GmbH verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

(6) ATZ Marketing Solutions GmbH ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird ATZ Marketing Solutions GmbH dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von ATZ Marketing Solutions GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von ATZ Marketing Solutions GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

  • 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von ATZ Marketing Solutions GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine ATZ Marketing Solutions GmbH erteilte (SEPA-)Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde ATZ Marketing Solutions GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. ATZ Marketing Solutions GmbH stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.

(4) ATZ Marketing Solutions GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an ATZ Marketing Solutions GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

(7) Sollte für ATZ Marketing Solutions GmbH kein SEPA-Lastschrifteinzug beim Konto des Kunden möglich sein, wird für jeden manuellen Prozess in der Buchhaltung eine Bearbeitungsgebühr fällig. Beispielsweise erzeugt die manuelle Prüfung von Rechnungen und deren Bezahlung, welche vom Kunden selbst überwiesen wurden, anstatt den automatisierten SEPA-Lastschrifteinzug zu gewähren, eine Bearbeitungsgebühr von 30 € netto pro Vorgang.

(8) Reisekosten-Schlüssell für ATZ Beraterteams:

  • Beraterteams bestehend aus Junior- Senior- oder Specialistslevel reisten wie folgt:
    • Zugreisen in der zweiten Klasse
    • Mietwagen in der Kompaktklasse
    • Flugreisen in der Economyklasse
    • Hotelübernachtungen bis zu 3 Sternen 
  • Beraterteams mit C-Level Anteil:
    • Zugreisen in der ersten Klasse
    • Mietwagen in der Businessklasse
    • Flugreisen in der Businessklasse
    • Hotelübernachtung bis zu 5 Sternen

  • Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Reisekosten:
    • Parkgebühren
    • Gepäckkosten
    • Taxi-/ Transferkosten
    • PKW Anreise mit 0,50 € netto pro gefahrenen Kilometer
    • Sonstige Reisekosten

 

  • 6 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 12 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat.

  • 7 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch ATZ Marketing Solutions GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei ATZ Marketing Solutions GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei ATZ Marketing Solutions GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält ATZ Marketing Solutions GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber ATZ Marketing Solutions GmbH in Verzug, ist ATZ Marketing Solutions GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. ATZ Marketing Solutions GmbH wird gegebenenfalls die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen.

  • 8 Erfüllung

(1) ATZ Marketing Solutions GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. ATZ Marketing Solutions GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist ATZ Marketing Solutions GmbH verhindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von ATZ Marketing Solutions GmbH unberührt.

  • 9 Verhalten und Rücksichtnahme, Hausrecht

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und / oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Abgabe von Bewertungen und Kommentaren innerhalb von sozialen Medien auf unsere Interessen Rücksicht zu nehmen. Insbesondere darf der Kunde keine unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritiken über uns, unsere Programme und unsere Veranstaltungen veröffentlichen / verbreiten.

(3) Wir üben auf unseren Veranstaltungen und Seminaren das Hausrecht aus. Der Kunde hat unseren Weisungen Folge zu leisten. Wir sind berechtigt, den Kunden bei Verstößen nach einmaliger Abmahnung für die verbleibende Zeit von der Veranstaltung auszuschließen. Die Gegenleistungspflicht des Kunden bleibt in diesen Fällen unberührt.

(4) Absatz 3 gilt entsprechend bei Buchungen über Vertriebspartner / Drittanbieter und auch bei virtuellen Veranstaltungen (z.B. Webinare).

  • 10 Nutzungsrechte

(1) In Bezug auf Werbekampagnen gilt: Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von ATZ Marketing Solutions GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrages sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von ATZ Marketing Solutions GmbH für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen,  Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form).

(2) In Bezug auf Webseiten gilt: Der Kunde erhält ein einfaches, dauerhaftes und nicht übertragbares Nutzungsrecht in Bezug auf die von ATZ Marketing Solutions GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse.

(3) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die ATZ Marketing Solutions GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an ATZ Marketing Solutions GmbH über.

(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

(6) Die Weitergabe unserer Programminhalte an Dritte ist verboten und wird im Fall des Verstoßes zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt insbesondere auch für Zugänge zu unseren Mitgliederplattformen. Vorbehaltlich anderslautender Individualabrede besteht ein Nutzungsrecht ausschließlich für unseren direkten Vertragspartner.

(7) Wir haben an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc., die von uns veröffentlicht werden (z.B. auf Facebook oder auf passwortgeschützten Plattformen), ausschließliche Urheberverwertungsrechte. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von uns nicht gestattet.

(8) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im passwortgeschützten Mitgliederbereich von uns hinterlegten Inhalte. Dieses Nutzungsrecht dient der Durchführung des individuell mit dem Kunden geschlossenen Vertrages.

(9) Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereit gestellten Zugänge, Login-Daten und der Inhalte unserer Mitgliederplattformen an nicht von uns gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung gilt eine angemessene Vertragsstrafe, deren Höhe von uns im billigen Ermessen programmabhängig festzusetzen ist und die im Einzelfall bis zu 15.000,00 Euro betragen kann, uns gegenüber als verwirkt. Der Zugriff durch Betriebsangehörige / Mitarbeiter des Kunden ist grundsätzlich genehmigungsfähig, muss von uns aber ausdrücklich gegenüber dem Kunden genehmigt und bestätigt werden.

(10) Mit Nutzung unserer Mitgliederplattformen stimmt der Kunde der Auswertung des individuellen Nutzerverhaltens und der Erhebung der damit einhergehenden Daten (auch IP- und MAC-Adresse), die Personenbezug haben können, auf der jeweiligen Plattform durch unser Unternehmen und dem Einsatz entsprechender Software für die Dauer der Vertragslaufzeit zu.

(11) Die Verletzung unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie unserer Urheberrechte werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht.

(12) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von uns auf unseren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.

  • 11 Widerrufsrecht

Sofern unsere Kunden Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, besteht von Gesetzes wegen nach Buchung unserer Leistungen im Fernabsatz kein Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht wird von uns auch nicht auf vertraglicher Grundlage anerkannt.

  • 12 Haftung

(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, uns ausschließlich solches Bild- / Video- / Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.

  • 13 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme

(1) Der Schutz personenbezogener Daten hat für uns oberste Priorität. Wir informieren daher separat in unserer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.

(2) Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch uns widersprechen, müssen Sie uns dafür eine E-Mail zukommen lassen an: info@atz.de. In Ihrer Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten von Ihnen zu benennen, über die wir Sie nicht mehr kontaktieren dürfen. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu unseren Lasten. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail bei uns.

(3) Sie willigen widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten (z.B. Bewerbungsformular: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, persönliche Interessen, finanzielle Verhältnisse, Hobbys, Charakterfragen) ein. Sie willigen widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb unserer Dienste, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung Ihres Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken an dritte Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten ein. Betreffend einen Widerruf gilt Absatz 2 und § 5 unserer Datenschutzbestimmung.

  • 14 Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen

(1) Sofern Sie die Teilnahme von Seminaren oder Veranstaltungen bei uns buchen, ist Ihre Buchung verbindlich. Wir bestätigen Ihnen die Buchung in der Regel per E-Mail.

(2) Der Kunde ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes berechtigt, von seiner Buchung zurückzutreten nach Maßgabe der Bestimmungen gemäß Absatz 3. Der Kunde ist verpflichtet, uns den wichtigen Grund bereits zusammen mit der Rücktrittserklärung qualifiziert nachzuweisen.

(3) Geht die Rücktrittserklärung im Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes bis zu 8 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei uns ein, entstehen Bearbeitungskosten in Höhe von 35% der jeweiligen Teilnahmegebühr. Bei weniger als 8 Wochen und bis zu 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr fällig. Bei einer Rücktrittserklärung (eingehend bei uns) weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird die volle Teilnahmegebühr erhoben.

Dem Kunden bleibt jedoch der Nachweis vorbehalten, dass uns kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als in Höhe der vorgenannten Pauschalen entstanden ist.

(4) Ein Ersatzteilnehmer darf nur nach vorheriger Zustimmung durch uns gestellt werden.

  • 15 Lieferzeiten

Alle Waren werden so schnell wie möglich gefertigt und zur Verfügung gestellt. Angaben über Lieferfristen verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. Teillieferungen berechtigen nicht zur Zurückweisung des Rests.

  • 16 Versand und Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unserer Versandorte, geht die Gefahr auf den Kunden über. Versandweg und Verpackung sind unserer Wahl überlassen, ohne dass dafür eine Haftung, außer für den Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, übernommen wird. Express-Kosten oder Sonderwünsche (Bahnexpress, Schnellpaket) u. a. gehen zu Lasten des Käufers.

  • 17 Kontokorrent- / Saldoklausel

Die ATZ Marketing Solutions GmbH behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung beglichen sind. Das gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der ATZ Marketing Solutions GmbH in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Die ATZ Marketing Solutions GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der ATZ Marketing Solutions GmbH. Ebenso behält sich der Vorbehaltsverkäufer vor, im Falle der nicht ordnungsgemäßen Erfüllung von Leistungspflichten nach angemessener Fristsetzung von seinem gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Gleiches gilt auch bei der Verletzung von Nebenpflichten, insbesondere durch unsachgemäße Behandlung der Kaufsache durch den Käufer, wenn ein Festhalten am Vertrag für den Verkäufer unzumutbar ist.

  • 18 Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf

Im Falle einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware durch den Käufer tritt dieser hiermit schon jetzt dem Verkäufer alle Forderungen ab, die ihm aus dieser Handlung erwachsen. Eine solche Abtretung erfolgt sowohl bei der Veräußerung unverarbeiteter Vorbehaltsware, als auch in dem Fall, dass es zu einer Verarbeitung oder Verbindung mit ausschließlich im Eigentum des Käufers stehenden Gegenständen kommt. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung bzw. Verbindung zusammen mit Waren veräußert, die nicht im Eigentum der ATZ Marketing Solutions GmbH stehen, tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Der Käufer ist auch nach Abtretung zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Befugnis der ATZ Marketing Solutions GmbH, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sie sich, von ihrem Recht keinen Gebrauch zu machen, solange der Käufer seine vertraglichen Pflichten ordnungsgemäß erfüllt. Die ATZ Marketing Solutions GmbH kann verlangen, dass der Käufer ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

  • 19 Scheck- / Wechsel-Klausel

Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung der ATZ Marketing Solutions GmbH begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferung nicht vor Einlösung des Wechsels durch die ATZ Marketing Solutions GmbH als Begünstigte.

  • 20 Druckerzeugnisse

Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedruck, Muster und ähnliche Vorarbeiten im Auftrag des Kunden werden berechnet. Der Kunde hat die Vertragsgemäßheit der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe durch den Auftraggeber auf ihn über, soweit die Fehler nicht durch technische Mängel der Produktion verursacht werden. Dies gilt auch für sonstige Freigaben des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Für Druckvorlagen, die auf dem Versandweg abhandenkommen, übernehmen wir keine Haftung. Angelieferte Druckvorlagen werden dem zur Verfügung stehenden Druckformat angepasst.

  • 21 Mängelrügen und Gewährleistungen

Der Käufer hat die Ware zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, innerhalb von 14 Werktagen nach Erhalt, schriftlich zu rügen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Versteckte Mängel müssen ebenfalls unverzüglich, spätestens 14 Werktage nach der Entdeckung, schriftlich gerügt werden. Kleine, handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, des Gewichts o. ä. rechtfertigen keine Mängelrüge. Unberechtigte Mängelrügen kann der Vorbehaltsverkäufer zum Anlass nehmen, vom Käufer die Erstattung ihm entstandener Kosten zu verlangen. Sind die Beanstandungen berechtigt, leistet die ATZ Marketing Solutions GmbH nach Prüfung nach eigenem Ermessen Nachbesserung oder vollwertigen Ersatz. Der Käufer kann die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, falls die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehlschlägt sowie für den Fall, dass der Verkäufer die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu Unrecht verweigert oder damit in Verzug gerät und der Käufer ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die fruchtlos abgelaufen ist. Die Mängelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger von der ATZ Marketing Solutions GmbH nicht zu vertretener Einflüsse entstehen. Verluste oder Beschädigungen durch den Transport sind vom Empfänger beim Transporteur zu reklamieren, auch wenn eine Beschädigung der Verpackung nicht sichtbar ist. Eine Haftung für Schäden, die aus dem Gebrauch von elektronischen Geräten, Software und ähnlichen Artikeln entstehen, schließt der Vorbehaltsverkäufer aus.

  • 22 Anwendbares Recht, Streitbeilegung

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von ATZ Marketing Solutions GmbH maßgeblich.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen ATZ Marketing Solutions GmbH und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von ATZ Marketing Solutions GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von ATZ Marketing Solutions GmbH (derzeit: Herdecke).

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. ATZ Marketing Solutions GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

(5)  Streitbeilegung: Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

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